Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Auch das gibt es und muss sein - deshalb hier die AGB's. Die Datei zum Download auf unserer Service Seite

1. Allgemeines

  1.  Kollidierende AGB

  1. Die AGB der Jim-Software gehen in jedem Fall entgegenstehenden Bedingungen des Kunden vor und gelten auch dann, wenn unsere (Jim-Software’s) solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2.  Widerspruchspflicht
  1. Der Inhalt einer Auftragsbestätigung oder eines Bestätigungsschreibens gilt als vom Kunden gebilligt, wenn nicht innerhalb von acht Tagen nach deren Absendung maßgebend ist das Datum des Poststempels ein schriftlicher Widerspruch gegen das Bestätigte bei der Jim-Software eingeht. In unserer Software wird in den genannten Schriftstücken auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hingewiesen.

   3.  Schriftform

  1. Auf Abweichungen von einem Angebot oder von einer vom Kunden nicht fristgerecht widersprechenden Auftragsbestätigung (Bestätigungsschreiben) oder von Zusagen oder Vereinbarungen, auch soweit diese von Vertretern oder Mitarbeitern der Jim-Software getroffen worden sind, kann sich der Kunde nur dann berufen, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind. Das gleiche gilt für Abweichungen von diesen AGB.

   4. Gewerbliche Schutzrechte

  1. Für die von der Jim-Software bereitgestellten Erzeugnisse, Programme, Muster, Leistungen, Abbildungen und sonstigen Unterlagen behält sich diese alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf Leistungen der Jim-Software nur in der vereinbarten Weise verwerten. Die Vervielfältigung der Programme ist auch zur Eigennutzung nicht gestattet.

   5. Gegenstand der Bedingungen

  1. Gegenstand dieser Bedingungen ist die Überlassung von Software durch Jim-Software auf bestimmte oder unbestimmte Zeit.
  2. Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteile jedes Software-Überlassungsvertrages, auch wenn bei wiederholter Geschäftsbeziehung die Bedingung nicht in jedem Einzelfalle beigefügt wird.
  3. Die einzelnen Klauseln dieser Bedingungen gelten nur, soweit in Bezug auf sie im jeweiligen Vertrug nicht individuell etwas anderes vereinbart worden ist.
  4. Neben dem Software-Überlassungsvertrag kann ein Software-Pflegevertrag abgeschlossen werden
  6. Nutzungsumfang
  1. Der Auftraggeber hat während der Laufzeit und im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte und nicht übertragbare Recht zur Einfach-Nutzung der Software. Jim-Software übergibt dem Kunden die zur Software gehörende Dokumentation und/oder Beschreibung. Datenträger und Software bleiben Eigentum der Fa. Jim-Software
  2. Alle Rechte an der Software und den dazugehörenden Unterlagen bleiben bei Jim-Software. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere die Weitergabe von Software oder Softwareteilen an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jim-Software nicht gestattet.
  3. Das Anfertigen von Ablichtungen, Abschriften und dergleichen von Software, Teilen davon oder von dazugehörigen Unterlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Jim-Software und nur zum eigenen Gebrauch des Kunden zulässig.
  4. Nach Beendigung der Nutzungszeit ist die Software einschließlich aller Unterlagen, auch soweit sie später gefertigt wurden, an Jim-Software zurückzugeben oder - wenn Jim-Software vorher schriftlich zugestimmt hat - zu vernichten.Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorkehrungen, dass die Software und die dazugehörigen Unterlagen unbefugten Dritten nicht bekannt werden.
  7. Abnahme, Gewährleistung, Haftung
  1. Der Kunde ist zur Abnahme der Software verpflichtet. Die Annahme gilt als erbracht, wenn die Software dem Kunden zur Verfügung gestellt worden ist und der Kunde nicht unverzüglich schriftlich Beanstandungen wegen offensichtlicher oder erkennbarer Fehler oder Abweichungen erhebt.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler an der Software nicht ausgeschlossen werden können. Treten Fehler während der Nutzungszeit auf, verpflichtet sich der Kunde, diese Jim-Software schriftlich in nachvollziehbarer Form mitzuteilen. Jim-Software wird versuchen, derartige Fehler innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Stellt sich bei Prüfung heraus, dass ein Fehler nicht vorhanden ist oder beruht ein Fehler auf unsachgemäßer Benutzung oder Veränderung seitens des Kunden an der Software, so trägt der Kunde die Kosten der Prüfung und einer etwaigen Fehlerbeseitigung. Stellt sich heraus, dass der Fehler nicht von Jim-Software behoben werden kann, da ein Produkt Fehler aufweist, welches von Jim-Software zur Herstellung der Software benutzt wurde, muss der Fehler vom Kunden ohne weitere Ansprüche gegen Jim-Software geduldet werden.
  3. Jim-Software kann statt der Fehlerbeseitigung die Beschaffung einer neuen Software-Version anbieten. Wird das Angebot vom Kunden nicht angenommen, entfällt die Pflicht zur Fehlerbeseitigung.
  4. Bleiben wiederholte Fehlerbeseitigungsversuche erfolglos und wird kein fehlerfreies, neueres Programm angeboten, so kann der Kunde den Überlassungsvertrag fristlos kündigen.
  5. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind -  insbesondere Fehler und Folgeschäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens als solcher ausdrücklich schriftlich zugesicherten Eigenschaften.
  8. lnformationspflicht
  1. Bei Verletzung der Rechte der Jim-Software oder im Falle der Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte durch Dritte hat der Kunde Jim-Software sofort zu informieren.

  9. Liefertermine

  1. Liefertermine und Lieferfristen verstehen sich ab Wartenberg-Rohrbach. Jim-Software ist berechtigt, auch vor dem vorgesehenen Liefertermin zu liefern.
  2. Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen können bis zu 2 Wochen überschritten werden, ohne dass hieraus gegen Jim-Software Rechte hergeleitet werden können. Mit Ablauf dieser Überschreitungszeit wird die Leistung der Jim-Software fällig.
  3. Fälle von höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Betriebsunterbrechung, Betriebsstörungen, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen oder eine von der Jim-Software nicht zu vertretende Nichtlieferung durch Vorlieferanten verlängert sich die Lieferfrist oder verschieben den vorgesehenen Liefertermin in angemessener Weise oder befreien Jim-Software von der Lieferpflicht, falls die Lieferung dadurch unmöglich wird.
  10. Lieferung, Gefahr, Verpackung und Versand
  1. Die Gefahr geht auf dem Kunden über, wenn die Ware das Lager der Jim-Software verlässt.
  2. Jim-Software ist vom Kunden beauftragt, in seinem Namen und auf seine Gefahr die Ware zu versenden.
  3. Teillieferungen sind zulässig.
  11. Preise, Zahlungen
  1. Die Preise der Jim-Software verstehen sich in Euro ab Lager.
  2. Zahlungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug zu leisten.
  3. Bei Zahlungsverzug ist unsere Jim-Software berechtigt, als Verzugsschaden Zinsen in Höhe von 4,5 % über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank auf ein laufendes Konto auf den Rechnungsbetrag für die Verzugszeit zu verlangen.
    Das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt davon unberührt.
  4. Sind monatliche Zahlungen vereinbart, behält sich Jim-Software vor, diese mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten anzupassen, wenn sich die bei Programmwartung beeinflussenden Kostenfaktoren ändern.
  5. Die vom Kunden zu zahlenden Vergütungen Einzelvergütung und/oder monatliche Vergütungen und die Fälligkeiten sind im Auftrag geregelt.
  6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden.
  7. Zurückbehaltungsrechtes des Kunden sind ausgeschlossen.
  12. Vertragsdauer
  1. Ist die Überlassung auf Zeit und gegen monatliche Vergütung vereinbart, so verlängert sich der Überlassungszeitraum jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer Seite mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt worden ist
  2. Ist der Vertrag auf unbestimmt Zeit geschlossen, so ist er mit einer Frist von einem Monat zum Ende des folgenden Kalendervierteljahres kündbarEin Vertrag, in dem nicht monatliche Entgelte vereinbart sind, sonder ein Einmalbetrag, ist zeitlich unbegrenzt.
  3. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Pflege und Wartung der Software, wenn nach Ziffer 2.4 ein Softwarepflegevertrag abgeschlossen wurde.
  13. Vertragsstrafe
  1. Der Kunde verpflichtet sich, an Jim-Software für jeden Fall der Verletzung der in Ziffer 3 (Nutzungsumfang) niedergelegten Pflichten eine Vertragsstrafe von 100% des vereinbarten Überlassungsentgelts- bei Verträgen mit unbestimmter Dauer des dreifachen Jahresentgeltes - zu zahlen.
  2. Die Vertragsstrafe muss nicht ausdrücklich vorbehalten werden.
  3. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von Jim-Software bleiben unberührt.
  14. Unwirksamkeit zu 1 - 13
  1. Sollte die eine oder andere Bestimmung der vorstehend genannten AGB - gleich aus welchen Gründen - unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
  2. Die Parteien verpflichten sich, im Falle der Unwirksamkeit einer Vereinbarung neue Vereinbarungen zu treffen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erfüllen.
  3. Der Vertrag und die vorliegenden Bedingungen enthalten die unter den Vertragspartnern verbindlichen Absprachen abschließend. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
  4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  15. Gerichtsstand
  1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von Jim-Software. Eigennutzung nicht gestattet.